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   BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81   

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https://dejure.org/1981,5553
BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81 (https://dejure.org/1981,5553)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1981 - 8 B 78.81 (https://dejure.org/1981,5553)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1981 - 8 B 78.81 (https://dejure.org/1981,5553)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen und deshalb in den Kreis der bei der Verteilung des Erschließungsaufwands (rechnerisch) zu berücksichtigenden Grundstücke einzubeziehen, wenn die Anlage ihnen in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Punktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227] und vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [368]).

    Der durch den Erschließungsbeitrag abzugeltende Vorteil liegt in dem, was die Zugänglichkeit zugunsten einer baulichen oder gewerblichen Nutzung der Grundstücke hergibt (vgl. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - a.a.O.).

    In ihr ist ausgeführt, daß die beitragspflichtigen Anlieger nicht mit den gesamten Kosten einer Anlage belastet werden dürfen, wenn diese klar gegeneinander abgegrenzt nur zur Hälfte zum Anbau bestimmt ist, daß aber Ausnahmen dort zu machen sind, wo die Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden ist, der allein für die hinreichende Erschließung der einen Straßenseite schlechthin unentbehrlich ist (vgl. a.a.O. S. 228; ebenso Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - a.a.O. S. 372).

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen und deshalb in den Kreis der bei der Verteilung des Erschließungsaufwands (rechnerisch) zu berücksichtigenden Grundstücke einzubeziehen, wenn die Anlage ihnen in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Punktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227] und vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [368]).

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von der dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (a.a.O. S. 228) ab.

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, die Grundstücke regelmäßig Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53] = KStZ 1979, 167 [168] - Friedhof -, vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [62] - Kleingärten - und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] - Sportplatz, Schwimmbad -).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, die Grundstücke regelmäßig Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53] = KStZ 1979, 167 [168] - Friedhof -, vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [62] - Kleingärten - und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] - Sportplatz, Schwimmbad -).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der Grundstücke auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, die Grundstücke regelmäßig Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung gleichartig ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53] = KStZ 1979, 167 [168] - Friedhof -, vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [62] - Kleingärten - und vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [151] - Sportplatz, Schwimmbad -).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 10124.81

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit der Würdigung von

    Schließlich hat ein Rechtsstreit entgegen der Ansicht des Klägers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil er unter Umständen für eine Vielzahl von in tatsächlicher Hinsicht gleichliegenden Fällen maßgeblich sein könnte (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.81 - [BVerwGE 13, 91]).
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